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apooa
01.05.2026 17:02:42 apooa hat ein Thema kommentiert Hat jemand Erfahrungen mit dem Höhenrausch 2018?:  I’ve also looked into BoaBoa Casino, and it’s clear that it’s designed for users who want variety and constant activity rather than a minimal experience. The platform is visually clean and easy to navigate, with strong mobile optimization and a large number of providers behind the games. At the same time, several reviews mention concerns like delayed withdrawals and strict wagering requirements, which is something to keep in mind if consistency is your priority. Overall, it feels engaging but not without risk factors depending on expectations.
apooa
01.05.2026 16:49:18 apooa hat ein Thema kommentiert Porblem mit Concealer:  Aus meiner Erfahrung mit Online-Casinos, die auch in Deutschland verfügbar sind, wirkt Nomini Casino wie eine sehr umfangreiche Plattform mit vielen Spielen und klar strukturierter Oberfläche. Es gibt tausende Slots, Live-Casino-Angebote und auch Bonusaktionen, die ziemlich flexibel wirken. Die Seite ist modern aufgebaut und funktioniert sowohl auf dem Handy als auch am PC stabil. Gleichzeitig sollte man wissen, dass die Lizenzierung nicht aus der EU stammt, sondern aus Offshore-Bereichen, was bei solchen Plattformen im deutschen Markt nicht ungewöhnlich ist. Insgesamt fühlt es sich wie ein sehr großes, aber eher international ausgerichtetes Casino an.
apooa
01.05.2026 11:09:45 apooa hat ein Thema kommentiert Immer diese Feinen Sachen:  Spät nachts habe ich noch eine Diskussion gelesen, in der deutsche Nutzer verschiedene Plattformen anhand realer Nutzungssituationen verglichen haben. Besonders im Fokus standen Dinge wie Ladeverhalten, Übersichtlichkeit und ob sich die Bedienung nach mehreren Sessions gleich anfühlt. In einem Beitrag wurde Bankonbet genannt, weil dort die Navigation anscheinend recht vorhersehbar bleibt und keine unnötigen Hürden entstehen. Die zurückhaltende Formulierung fügte sich gut in den insgesamt sehr realistischen Gesprächsstil ein.
apooa
01.05.2026 11:09:22 apooa hat ein Thema kommentiert Welches Modemagazin könnt ihr mir empfehlen?:  In einer anderen längeren Unterhaltung aus einem deutschen Forum ging es vor allem um Stabilität im Alltagseinsatz. Nutzer beschrieben, wie wichtig es ist, dass sich Layouts nicht ständig ändern und man nach einer Pause nicht neu lernen muss, wo alles ist. Dabei wurde Vinyl Casino einmal erwähnt, weil es laut einem Teilnehmer eine eher konstante Struktur ohne häufige Umstellungen bietet. Diese beiläufige Bemerkung wirkte nicht übertrieben, sondern eher wie eine praktische Beobachtung aus echter Nutzung.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
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17.07.2013  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.


(vs)


 

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