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jalann
14.03.2026 21:48:32 jalann hat ein Thema kommentiert hochwertige Fenster:  Als vielbeschäftigter Mensch bin ich oft unterwegs, aber dank Ohmyspins casino muss ich auf mein Hobby nicht verzichten. Die deutsche Seite ist perfekt fürs Handy gemacht! Alles ist übersichtlich angeordnet, die Buttons sind schön groß und die Spiele laden im Nu. Egal, ob in der Bahn oder in der Mittagspause – ich habe meine Lieblings-Slots immer dabei. Es fühlt sich an wie eine App, nur ohne den lästigen Download. Für alle Spieler in Deutschland, die mobil unterwegs sind, ist das die beste Lösung!  
jesekec515
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jesekec515
14.03.2026 17:15:12 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Königlich beschenkt!:  Hallo Leute, ich bin Lara aus Bern, Schweiz. Ich bemerkte das Casino durch eine Online-Anzeige und wollte es selbst ausprobieren. Bei Golden Grand Casino gefiel mir, wie einfach man Spiele wechseln kann und wie flüssig alles läuft. Nach einer kurzen Pechsträhne landete ich einen Bonus, der Verluste ausglich und mich zufrieden ausloggen ließ.
jesekec515
13.03.2026 18:10:05 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Brustschmerzen während der Periode:  Hallo zusammen, ich bin Lukas aus Zürich, Schweiz. Ich bin auf dieses Casino gestoßen, nachdem ich eine Anzeige auf einer Gaming-Seite gesehen habe. Neugierig probierte ich SwissCasino aus. Besonders gefallen hat mir die übersichtliche Oberfläche und die große Auswahl an Slots. Anfangs hatte ich ein paar Verlustspiele, aber dann landete ich eine Bonusrunde, die nicht nur meine Verluste ausglich, sondern mir auch einen kleinen Gewinn bescherte. Es war ein richtig unterhaltsamer Abend.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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30.01.2016  |  Kommentare: 0

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz: Mag. Anton Primschitz ist ein Prozessbetrüger
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha hat an diesem Prozessbetrug seines Freundes und Klienten mitgewirkt

"Dem stehen die Angaben des Erstbeklagten gegenüber, der davon sprach, im Vorfeld bereits mit Mag. Reinprecht über den Erwerb der Liegenschaft gesprochen zu haben.

Diese Angaben des Erstbeklagten scheinen wohl im diesbezüglichen Beklagtenstandpunkt begründet zu sein, wonach Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte direkt (also nicht treuhändig) die Liegenschaft zur Hälfte erwerben wollten und auch erworben haben.

Offenbar wollte der Erstbeklagte damit seinen Standpunkt untermauern.

Aus den oben dargelegten Gründen war hier der in Summe glaubwürdigeren Mag. Reinprecht zu folgen, die insbesondere angab, mit dem Erstbeklagten weder über die Versteigerung gesprochen noch von dieser Kenntnis gehabt zu haben.

Es ist nicht verständlich, warum Mag. Reinprecht in diesem Punkt die Unwahrheit sagen sollte.

Im Übrigen ist auch nicht erklärbar, dass Mag. Reinprecht und der Erstbeklagte zwar über die gemeinsame Ersteigerung nach den Angaben des Erstbeklagten gesprochen haben sollen, aber nicht über einen Betrag, bis zu dem  man sich an  der Ersteigerung beteiligen sollte.

Ein bloßes Vertrauen auf die geschäftlichen Fähigkeiten des Erstbeklagten erscheint vor diesem Hintergrund bei einer derartigen Anschaffung doch eher naiv, was vor dem Hintergrund, dass der Erstbeklagte Mag. Primschitz als erfahrene Geschäftsfrau schilderte, wenig glaubwürdig erscheint."

wörtlich aus dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, Richter Mag. Thomas Hayn, Aktenzahl 35 Cg 86/14 p, Ordnungsnummer 51 zugestellt den Parteien am 29. 1. 2016 mit Rechtswirksamkeit der Zustellung am 30. 1. 2016. Die Erhebung einer Berufung ist innerhalb von 4 Wochen möglich.
Da das Urteil somit nicht rechtskräftig ist gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung für Mag. Anton Primschitz sowie Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Riha und Genossen.

Der erkennende Richter hält damit in seinem  Urteil zweifelsfrei fest, dass die Aussage des Mag. Primschitz prozessbetrügerisch war, weil er ausdrücklich ausführt, dass die falsche Behauptung des Mag. Primschitz erfolgte, um seinen Prozessstandpunkt zu untermauern. Damit stellt das Gericht auch das Motiv und die subjektive Tatseite des Mag. Anton Primschitz eindeutig fest.

Daran ändert nichts, dass der erkennende Richter in seinem Urteil übersieht, dass die prozessbetrügerische Aussage des Mag. Primschitz keinerlei Prozesserheblichkeit hinsichtlich der von Mag. Primschitz behaupteten Hälfte- Hälfte – statt 1/3 1/3 1/3 Eigentümerschaft hat. Herrn Mag. Primschitz kann es für den Prozesstandpunkt  der Hälfte-Hälfte völlig egal sein, ob Mag. Eva Reinprecht Treuhänderin war oder nicht, nur  für seinen Prozesstandpunkt, selbst nicht  zu einem  1/6 Treuhänder ebenfalls zu sein,  und damit nicht 1/2 : 1/2 sondern 1/3:1/3:1/3 Eigentümerschaft,  ist diese prozessbetrügerische Behauptung von Bedeutung.

Wenn sich aus dem Urteil ergäbe, Mag. Primschitz wäre über die Vollmacht der Mag. Eva Reinprecht getäuscht worden, dann steht das im unlösbaren Widerspruch  zur vom Gericht festgestellten prozesbetrügerischen Behauptung des Mag. Primschitz, er habe die Vereinbarungen mit Mag. Eva Reinprecht persönlich getroffen. Dasselbe gilt  für die Ausführungen des erkennenden Richters über mündliche Vereinbarungen, die für Mag. Primschitz nicht gelten, und anderseits dessen Bestehen auf schriftlichen Vereinbarungen dieses Treuhandverhältnisses. Darüber macht der Richter keinerlei Urteilsfeststellung,  warum ein Geschäftsmann, wie Mag. Primschitz eine Liegenschaft mit 50:50 erwerben soll, ohne eine Begleitvereinbarung, wie bei der, nach der Version Primschitz  und des Urteiles  sich zwingend ergebenden Patt-Stellung, die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft stattfinden soll.



Maria Stieger


 

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